Tarifliche Regelungen
Arbeitszeit
Kompakte Übersicht der §§ 42, 42a, 43 und 46 aus Abschnitt VI „Arbeitszeit" – zum schnellen Nachschlagen im Dienst.
Nachtarbeit
Nachtarbeitszeit im Blick
Nachtarbeit 23–04 Uhr
September 2026
0:00 h
Jahr 2026
0:00 h
0.0 h von 500 h im Jahr · noch 500.0 h frei
Zuschlagszeit 20–06 Uhr
September 2026
0:00 h
Jahr 2026
0:00 h
Grundlage für Nachtarbeitszuschläge – ohne Jahresgrenze.
0
Nachtschichten
September
0
Beginn 0–4 Uhr
im Monat
0
Ende 0–4 Uhr
im Monat
Nachtschichten in Folge: längste Serie 0 · aktuell 0 · zulässig 4 (5 nur mit Zustimmung des Betriebsrats).
Angerechnete Arbeitszeit
September 2026
0:00 h
Monatliches Soll: 167:14 Stunden
Schichten 0:00 h
Jahr 2026
0:00 h
Schichten 0:00 h
Zeitgutschriften verwalten
Erfassen, nachträglich bearbeiten, korrigieren oder löschen
Jahresarbeitszeit 2026
WerteStand heute (3.9.2026)
−1.371 Std. 35 Min.
Rückstand gegenüber dem Jahres-Soll
- Soll bis heute
- 1.371 Std. 35 Min.
- Ist bis heute
- 0 Std. 0 Min.
Grundlage: 2034 h Jahres-Soll ÷ 261 Solltage · 176 Solltage (Mo–Fr) seit dem 1. Januar. Wochenfeiertage, Urlaub und Krank sind als Gutschrift im Ist enthalten.
Jahres-Soll und Grenzwerte anpassen0:00 von 2.036:00 Stunden
Innerhalb der Jahresarbeitszeit
Warnschwelle: 1.984:00 Stunden Grenzwert: 2.036:00 Stunden
Alle Werte im Detailanzeigen
- Geleistete Netto-Schichtzeit
- 0:00
- Feiertagsgutschriften
- 0:00
- Sonstige Zeitgutschriften
- 0:00
- Anrechenbare Jahresarbeitszeit
- 0:00
- Jahres-Soll (Einstellung)
- 2.034:00
- Soll bis heute
- 1.371:35
- Eingestellte Warnschwelle
- 1.984:00
- Eingestellter Grenzwert
- 2.036:00
- Verbleibend bis Warnschwelle
- 1.984:00
- Oberhalb der Warnschwelle
- 0:00
- Verbleibend bis Grenzwert
- 2.036:00
- Überstunden
- 0:00
Jahresarbeitszeit und Überstunden sind kein Arbeitszeit-Regelverstoß. Geplante zukünftige Schichten sind nicht enthalten.
Tarifliche Regelungen
zum Nachschlagen antippenQuelle
FGr 4-TV AGV MOVE EVG (Fassung vom 30.04.2025), Abschnitt VI „Arbeitszeit", §§ 42, 42a, 43 und 46. Zusammenfassung ohne Gewähr – im Zweifel gilt der Tariftext.