Bremsgewichte

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Elektroloks

18

Dieselloks

6

Rangierloks

2
Hinweise & Abzüge

* Im PVG hinterlegter Wert – am Tfz angeschriebene Werte beachten. Im Zweifel gelten immer die am Tfz angeschriebenen Bremsgewichte.

Bremsstellung R/P vorgeschrieben: Fahrzeuge in G → 25 % vom Bremsgewicht abziehen.

Güterzüge R/P vorgeschrieben, Fahrzeuge in R oder P – Wagenzuglänge:

  • 501–600 m: −5 %
  • 601–700 m: −10 %
  • 701–815 m: −19 % (Fahrzeuge in G weitere −5 %)

Güterzüge G vorgeschrieben, Fahrzeuge in G, Wagenzuglänge 701–815 m: −5 %.